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   BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73   

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https://dejure.org/1975,642
BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73 (https://dejure.org/1975,642)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1975 - VI ZR 137/73 (https://dejure.org/1975,642)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1975 - VI ZR 137/73 (https://dejure.org/1975,642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Blendung der Sicht - Geblendeter Kfz-Fahrer - Notbremsung - Herabsetzen der Geschwindigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; StVO § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 § 9; StVO § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit auf einer Landstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 288
  • MDR 1976, 134
  • VersR 1976, 189
  • DB 1976, 1377
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70

    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat das Urteil des Oberlandesgerichts vom 22. Januar 1970 aufgehoben (Urt.v. 23. November 1971 = VersR 1972, 258) und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 23. November 1971 a.a.O. ausgeführt hat, geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Beklagten spricht, weil er bewiesen hat, daß ihm vor dem Unfall durch eine unvermutet eingetretene Blendwirkung die Sicht genommen war.

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Das Berufungsgericht führt aus, angesichts der steigenden Tendenz der Renten und ihrer Anpassung an die steigenden Arbeitslöhne bestehe keine "gewisse Wahrscheinlichkeit" (BGHZ 4, 133, 135) dafür, daß die Leistungen der Sozialversicherungsträger künftig unter diesem 1/3-Anspruch liegen könnten.
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 235/58

    Kraftfahrer - Abblendlicht - Blendung durch Fernlicht

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Die für den Beklagten kritischste Frage geht jedoch dahin, ob ihm als Verschulden anzulasten ist, daß er nicht schon bei Beginn der Blendung, jedenfalls nach Ablauf der Schrecksekunde (vgl. BGHSt 12, 81, 84), sein Fahrzeug sehr viel stärker hätte abbremsen müssen, als es durch sein "wohl dosiertes Bremsen" geschehen ist.
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 533/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Er darf nicht blindlings in den daran anschließenden, vorher nicht eingesehenen oder nicht einsehbaren Raum fahren (vgl. BGH Urt. v. 15. November 1951 - 4 StR 533/51 = VRS 4, 126; Urt. v. 23. Mai 1967 - VI ZR 211/65 = VRS 33, 166 = VersR 1967, 862; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. § 3 StVO Rdz. 34 ff. mit weiteren Rechtspr. Nachw.).
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Mit jedem gefahrenen Meter näherte er sich dem Ende der zuvor eingesehenen Strecke, verbrauchte also seinen Sicht-Vorrat (vgl. BGH Urt. v. 5. April 1968 - 4 StR 664/67 - VRS 35, 117, 118; OLG Frankfurt Urt.v. 13. Dezember 1967 - VRS 35, 27).
  • BGH, 23.04.1965 - VI ZR 278/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem nachts auf der

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Es entspricht gesicherter Rechtsauffassung, daß ein Kraftfahrer, wenn er nicht gar rechts heranfahren und anhalten will, während der Blendwirkung eben nur so weit weiterfahren darf, wie er die Fahrstrecke vor der Blendung noch übersehen hatte (BGH Urt. v. 23. April 1965 - VI ZR 278/63 - VersR 1965, 712).
  • BGH, 23.05.1967 - VI ZR 211/65

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich auf die Fahrbahn

    Auszug aus BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73
    Er darf nicht blindlings in den daran anschließenden, vorher nicht eingesehenen oder nicht einsehbaren Raum fahren (vgl. BGH Urt. v. 15. November 1951 - 4 StR 533/51 = VRS 4, 126; Urt. v. 23. Mai 1967 - VI ZR 211/65 = VRS 33, 166 = VersR 1967, 862; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. § 3 StVO Rdz. 34 ff. mit weiteren Rechtspr. Nachw.).
  • OLG Hamm, 31.05.2001 - 6 U 28/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit

    Schneller durfte er wegen der starken Einschränkung der Sicht mit geschlossenem Visier bei derart schlechten Sichtverhältnissen auf keinen Fall fahren, denn gemäß § 3 I StVO mußte er in Sichtweite anhalten können und durfte nicht blindlings ins Ungewisse hineinfahren (vgl. BGH VersR 69, 373; 76, 189; OLG Hamm a.a.O.).
  • LG Itzehoe, 11.07.2003 - 7 O 130/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts auf die Fahrbahn auf fahrenden

    Dabei kann Blendung durch Sonne zum Verlangsamen zwingen, denn der Fahrer hat grundsätzlich immer mit Hindernissen in dem nicht einsehbaren Raum zu rechnen (BGH NJW 1976, 288, 289) [BGH 21.10.1975 - VI ZR 137/73] .
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 W 2/07

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Verkehrsunfallklage: Stillschweigender

    Herrn G... ist ein Verstoß gegen § 25 Abs. 1 Satz 3 StVO vorzuwerfen, da er sich mittig auf der vom Beklagten zu 2. benutzten Fahrbahnhälfte befand als es zur Kollision kam, wobei im Wege des Anscheinbeweises davon auszugehen ist, dass dieses gefährliche Verhalten auf der erheblichen Alkoholisierung des Herrn G... beruhte (vgl. hierzu auch BGH VersR 1976, S. 189).
  • BayObLG, 08.05.1992 - 1St RR 59/92
    In einem solchen Fall muss der Kraftfahrer beim möglichen Erkennen der Gefahr einer solchen Sichtbeeinträchtigung noch innerhalb der von ihm vorher als hindernisfrei erkannten Strecke seine Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er nunmehr trotz der ungünstig gewordenen Sichtverhältnisse seiner Verpflichtung, auf Sicht zu fahren, nachkommen kann (BGH NJW 1976, 288 /289; BayObLG VRS 59, 215 m. w. Nachw.; vom 6.4.1984 - RReg.1 St 74/84; vom 28.4.1980 - RReg.1 St 114/80; OLG Hamm VRS 25, 60/61).
  • OLG Bamberg, 27.04.1982 - 5 U 15/82
    Den entgegenkommenden Fahrer trifft dagegen ein Verschulden, wenn er, obwohl er geblendet wurde, während der Blendwirkung sein Fahrverhalten nicht so eingerichtet hat, daß er nicht in den vorher nicht eingesehenen Raum fahren mußte (Vergleiche BGH, 1975-10-21, VI ZR 137/73, VRS 50, 14 (1976).
  • BayObLG, 01.12.1995 - 1St RR 156/95

    Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei dauernder Sichtbehinderung

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